FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was ist Logopädie?

Unter Logopädie versteht man die Vorbeugung, Diagnose, Beratung und Behandlung von Stimm- Sprach- Sprech-Schluck- und Hörstörungen bei Kindern und Erwachsenen jeden Alters. Diese Leistungen werden von staatlich anerkannten Logopäd/innen oder akademisierten Sprachtherapeut/innen ausgeführt.

Welche Ärzte können eine logopädische Diagnose oder Behandlung verordnen?

Je nach den Auffälligkeiten, die Sie bei sich, Ihrem Angehörigen oder bei Ihrem Kind feststellen, suchen  Sie einer der folgenden Ärzte auf, der den Therapiebedarf feststellt und eine Verordnung für die Logopädie ausstellt:
●    Hausarzt (Allgemeinmedizin)
●    Kinderarzt
●    Hals-Nasen-Ohren -Arzt
●    Phoniater (Spezialist für Stimmstörungen)
●    Neurologe
●    Internist
●    Zahnarzt / Kieferorthopäde / Kieferchirurg

Wie finde ich eine logopädische Praxis in meiner Nähe?

Fragen Sie Ihren Arzt nach einer logopädischen Praxis, oder informieren Sie sich über die Therapeutenverzeichnisse des Deutschen Bundesverbandes der Logopädie (dbl) unter www.dbl-ev.de und des Deutschen Bundesverbandes akademisierter Sprachtherapeuten (dbs) unter www.dbs-ev.de. Zudem haben inzwischen die meisten logopädischen Praxen eine eigene Internetpräsenz, über die sie im Internet gefunden werden.

Wie kann ich mich / meinen Angehörigen / mein Kind zur logopädischen Therapie anmelden?

Sie können uns werktags zwischen 08:00 – 18:00 Uhr telefonisch erreichen oder uns persönlich in der Praxis besuchen. Gerne können Sie uns auch über unser Kontaktformular oder per E-Mail an info@lingumed.de anschreiben, um sich, Ihren Angehörigen oder Ihr Kind für eine Beratung, Diagnostik oder Therapie anzumelden. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und sind bemüht, Ihnen so schnell wie möglich einen passenden Termin anzubieten.

Wie steht es um die Wartezeiten für einen Therapieplatz?

Wir sind in jeder Hinsicht darum bemüht, die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten.
Für einzelne Diagnostik-Termine oder Beratungsgespräche (Zusatzleistung) entstehen in der Regel geringe Wartezeiten von ca. einer Woche. Ebenso sind die Wartezeiten für Vormittagstermine deutlich kürzer als für Termine am Nachmittag, da hier die Nachfrage besonders hoch ist. Je flexibler Sie in Ihrer Zeitgestaltung sind,  umso schneller finden wir mit Ihnen einen passenden Termin. In Urlaubs- und Ferienzeiten gibt es selten Wartezeiten. Je nach ärztlicher Indikation und logopädischem Therapiebedarf können die Therapien auch hochfrequent (3 x wöchentlich) durchgeführt werden.

Was beinhaltet eine logopädische Behandlung?

Voraussetzung:
Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, ist die Voraussetzung für eine logopädische Diagnostik oder Therapie, eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen darf die Verordnung (Rezept) maximal 14 Tage vor dem Therapiebeginn ausgestellt worden sein.

Beratung:
Unsere Beratungs- und Informationsgespräche (45 Minuten) - beispielsweise über Schluckstörungen im Alter oder Stimmprophylaxe bei Berufssprechern - bieten wir Ihnen hingegen als Zusatzleistung ohne Rezept und gegen eine geringe Gebühr von 25,- € an.

Diagnose und Therapie:
Im Erstkontakt einer logopädischen Behandlung findet zunächst ein Anamnesegespräch statt. Danach erfolgt die gezielte Diagnostik. Wird ein Therapiebedarf diagnostiziert, wird das Therapieziel formuliert und ein Behandlungsplan erstellt. Es kann nun mit der regelmäßig frequentierten Therapie begonnen werden.

Nur Diagnose:
Andererseits haben Sie auch die Möglichkeit, lediglich eine logopädische Diagnose einzuholen. Dies kann sinnvoll sein, um abzuklären, ob bei einer kindlichen Sprach - / Sprechstörung ein Therapiebedarf indiziert ist. Bei Erwachsenen mit einer Schluckstörung kann mittels Schlucktest festgestellt werden, welche Art und Schwere der Schluckstörung vorliegt. Gemäß dem Ergebnis erhalten Sie einen individuellen Kostplan, welcher die Nahrungsmittel enthält, die  mit dieser Schluckstörung  am besten gegessen / getrunken werden können ohne zu verschlucken. Dazu verordnet der Arzt auf dem Rezept Logopädische Diagnostik.

Spezielle Diagnostik bei Schluckstörungen:
Als besondere Zusatzleistung bieten wir Ihnen bei Schluckstörungen im Erwachsenenalter einen kurzfristigen Termin für die  transnasale flexible Endoskopie an. Wir führen dieses bildgebende Diagnose-Verfahren zwar in Eigenregie in unseren Praxisräumen durch, werden aber medizinisch von den HNO-Ärzten Drs. Kurzen unterstützt. Bei dieser Methode wird mittels Endoskop der Kehlkopf während des Schluckvorgangs angeschaut. Dies erlaubt eine exakte Beurteilung der Schluckfähigkeit mit unterschiedlichen Kostformen. Für diese apparative Untersuchung berechnen wir 50,- €.    

Wie lange dauert eine logopädische Therapie?

Die Behandlung findet in der Regel ein- bzw. zweimal pro Woche statt und dauert je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten. Bei bestimmten Behandlungsfeldern, wie z.B. dem Schlaganfall oder der Stimmstörung, kann die Therapie auch mehrmals wöchentlich stattfinden.

Werden Hausbesuche durchgeführt?

Ja! Bei Bedarf und medizinischer Indikation kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause oder in die Seniorenresidenz, Tagesklinik oder ins Pflegeheim, um dort die Therapie durchzuführen. Grundsätzlich entscheiden Sie selbst, welche/r Logopäde/in die ambulante Behandlung durchführen soll. Das gilt auch dann, wenn in Senioren-Einrichtungen bereits ein/e Logopäde/in zur Therapie mit anderen Patienten eingesetzt wird. Die Indikation für einen ambulanten Besuch  muss vom Arzt angeordnet werden und auf dem Rezept mit Hausbesuch vermerkt sein.

Wie viele logopädische Behandlungen bekomme ich verordnet?

In der Regel verordnet der Arzt 10 Therapieeinheiten pro Rezept. Nach Beendigung jedes Rezeptes erhält der Arzt einen logopädischen Bericht, in dem der Therapieverlauf und eine Empfehlung zur Fortsetzung oder zum Abschluss der Therapie enthalten sind. Anhand seiner medizinischen Diagnose und des aktuellen logopädischen Berichtes, entscheidet der Arzt über weitere Maßnahmen bzw. über die Fortführung der Therapie. Die Gesamtdauer der Therapie variiert je nach Störungsbild und Schweregrad der Störung. Dabei können Therapiepausen ebenfalls sinnvoll sein.

Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung?

Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten komplett durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach Beendigung des 18. Lebensjahres ist gesetzlich ein Eigenanteil des Patienten in Höhe von 10% des Rezeptwertes vorgeschrieben. Ihre Krankenkasse kann Ihnen eine Befreiung dieses Eigenanteils gewähren (z. B. bei geringem Verdienst, oder chronischer Erkrankung). Private Krankenversicherungen behandeln den Eigenanteil sehr unterschiedlich – je nach Leistungstarif und individuellem Versicherungsvertrag. Als privat Versicherter erhalten Sie von uns vor Therapiebeginn einen  einen Kostenvoranschlag zur Abklärung der Kostenübernahme mit der Versicherungsgesellschaft.